Oö.Landtags-,Gemeinderats und Bürgermeisterwahlen
Am 27. September 2015 finden die Oö.Landtags-, Gemeinderats und Bürgermeisterwahlen statt. Über einer Million OberösterreicherInnen sind bei diesen Wahlen, die alle 6 Jahre stattfindet, wahlberechtigt.
Wie bisher können Sie natürlich am Wahltag in Ihrer Heimatgemeinde bei diesen Wahlen wählen. Falls es Ihnen nicht möglich ist persönlich Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben besteht die Möglichkeit per Briefwahl oder mit einer Wahlkarte zu wählen.
Wählen per Briefwahl
Sie können auch innerhalb Österreich Ihre Wahl mittels Briefwahl ausüben. Das heißt: Wer am Wahltag nicht in ihrem/seinem zuständigen Wahllokal in der Hauptwohnsitz-Gemeinde (z.B. wegen Urlaub, Krankheit, Ausübung Beruf, Auslandsaufenthalt, usw.) wählen kann, hat nun die Gelegenheit ihre/seine Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Die Briefwahl ist eine bequeme Möglichkeit vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Nach Anforderung seiner Wahlkarte kann man im Inland und im Ausland ohne Wahlbehörde wählen.
Für die Briefwahl benötigen Sie eine Wahlkarte. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich die drei amtlichen Stimmzettel sowie zwei Wahlkuverts befinden. Auf der Wahlkarte finden Sie Hinweise zur Ausübung der Briefwahl.
Wählen mit Wahlkarte
Mit Ihrer Wahlkarte können Sie sowohl im Inland als auch im Ausland wie folgt wählen:
Im Inland:
in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegen nehmen,
beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde, wenn Sie geh- oder transportunfähig sind oder
mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde).
Ihre Stimme wird in der Wahlkarte einfach per Post zur zuständigen Gemeinde(Stadt)wahlbehörde geschickt.
Im Ausland:
Im Ausland erfolgt die Stimmabgabe immer mittels Wahlkarte im Wege der Briefwahl.
Hinweis: Bei der Briefwahl im Inland und im Ausland können Sie sofort nach Erhalt der Wahlkarte Ihre Stimme abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag warten.
Wahlkarte
Die Ausstellung einer Wahlkarte kann ab dem Tag der Wahlausschreibung (Dienstag, 26. Mai 2015) bei der Stadt oder Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax, per E-Mail oder über die Homepage der Stadt oder Gemeinde) beantragt werden.
So füllen Sie Ihre Wahlkarte richtig aus:
Entnehmen Sie der Wahlkarte die amtlichen Stimmzettel sowie die beiden Wahlkuverts.
Füllen Sie die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus.
Legen Sie die ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in die Wahlkuverts (Landtagswahl – lila, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl – grau), kleben Sie diese zu und legen Sie sie in die Wahlkarte zurück.
Erklären Sie durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Kleben Sie die Wahlkarte zu, werfen Sie sie in einen Postkasten oder geben Sie diese bei Ihrem Gemeinde- oder Stadtamt während der Öffnungszeiten (auch Samstag, 26. September 2015, 8:00 bis 12:00 Uhr möglich) ab.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlkarte spätestens am Wahltag bis Wahlschluss (Sonntag, 27. September 2015) bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtwahlbehörde einlangen muss, damit sie in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden kann.
Letzter Termin für die Beantragung einer Wahlkarte ist:
Donnerstag, 24. September 2015
Der schriftliche oder mündliche Beantragung der Wahlkarte muss spätestens zu diesem Termin beim Gemeinde- oder Stadtamt eingelangt sein.
Bei der Beantragung der Wahlkarte ist die Identität durch eine taugliche Urkunde nachzuweisen. Dies gilt auch bei Beantragung der Wahlkarte via E-Mail. Im Zweifelsfall ist ein Anruf bei der Gemeinde immer angebracht.
Hinweis: Die Wahlkarte kann nicht telefonisch beantragt werden!